Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dreiDmedia
§ 1. Allgemeines
§ 1.1
Die Bürogemeinschaft dreiDmedia, im weiteren Verlauf dreiDmedia genannt, erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 1.2
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, sofern dreiDmedia sie schriftlich bestätigt. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen entgegen stehen, wird hiermit widersprochen.
§ 1.3
Unsere Angebote sind freibleibend, also keine Vertragsanträge. Der Adressat wird hierdurch lediglich gebeten, auf unsere Anfrage hin ein Angebot zu unterbreiten. Weicht der Vertragspartner von unserer Anfrage ab, so hat er auf die Abweichungen schriftlich hinzuweisen.
§ 1.4
Nur schriftliche Vertragsannahmen, Bestellungen und Änderungen sind gültig. Nebenabreden, Vorbehalte sowie sonstige Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2. Auftragsabwicklung & Vergütung
§ 2.1
Entwürfe bilden zusammen mir der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Sofern die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, verstehen sich unsere Preise grundsätzlich als Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
§ 2.2
dreiDmedia setzt voraus, dass der Auftraggeber zur Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials (Photos, Graphiken, Videos, Texte, Audiodateien etc.) berechtigt ist.
§ 2.3
dreiDmedia kann Veränderungen im größeren Stil während der Erstellungsphase, die auf Wunsch des Kunden gefertigt werden und die anfangs nicht eingeplant wurden gesondert berechnen. Selbiges gilt für unvorhergesehene Arbeiten.
§ 2.4
Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist dreiDmedia berechtigt, die Vergütung für die zusätzliche Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
§ 2.5
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die dreiDmedia für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Mit Bestätigung des Auftrags sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung an dreiDmedia zu entrichten.
§ 2.6
Wird der laufende Entwicklungsprozess durch Nichtliefern benötigten Materials, durch Nichterreichbarkeit für Rückfragen oder auf andere Weise durch den Auftraggeber um mehr als 6 Wochen hinausgezögert, wird eine Abschlagszahlung von weiteren 25% der vereinbarten Vergütung via Überweisung fällig. Die restliche Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
§ 2.7
In unseren Angeboten ist, sofern nicht anders vereinbart, die Präsentation von nicht mehr als einem Layoutvorschlag enthalten. dreiDmedia kann weitere Entwürfe präsentieren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Eine unentgeltliche Tätigkeit wie die kostenfreie Erstellung von Entwürfen ist nicht branchenüblich.
Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig.
Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, ebenso wenig begründen sie ein Teilurheberrecht. Nach Abschluss des Auftrags durch erfolgte Zahlung des Kunden gehen die Verwertungsrechte, sofern im Angebot nicht anders dargestellt, in den Besitz des Kunden über.
Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, mit 58 € pro Stunde zzgl. der gesetzlich geltenden 19% MwSt. in Rechnung gestellt.
§ 3. Nutzungs- & Urheberrechte
§ 3.1
Der dreiDmedia erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist. Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, CAD-Zeichnungen, 3D-Visualisierungen, Grafiken, Layouts, Entwicklungsdaten, etc. von dreiDmedia ist honorarpflichtig und bedarf unserer Zustimmung.
§ 3.2
Alle Entwürfe unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos, Videos, Icons und Layouts bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.
§ 3.3
Entwürfe von dreiDmedia dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von dreiDmedia weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt dreiDmedia, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. dreiDmedia überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
§ 3.4
Ohne Zustimmung von dreiDmedia dürfen Arbeiten nicht geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Website oder ein anderes Medium) bedürfen der Einwilligung von dreiDmedia. Über den Umfang der Nutzung steht dreiDmedia ein Auskunftsanspruch zu.
§ 3.5
dreiDmedia behält sich vor, Teile von abgenommen Entwürfen (wie z. B. CAD-Zeichnungen, 3D-Visualisierungen, Videografiken, Grafiken, Texte, Webseiten etc.) im Portfolio der eigenen Webseite unter www.dreid-media.de und deren Unterseiten als Referenz bzw. zur Eigenwerbung zu präsentieren.
§ 3.6
dreiDmedia hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt dreiDmedia zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 3.7
Lieferanten und Dienstleister, die für dreiDmedia arbeiten, sind nach der Fertigstellung von Aufträgen hingegen dazu verpflichtet, sämtliche Ursprungsdaten an dreiDmedia herauszugeben und Ihre Nutzungs- und Urheberrechte an dreiDmedia abzutreten, sofern keine andere Regelung, die dem widerspricht, schriftlich vereinbart wurde.
§ 4. Eigentumsvorbehalt
§ 4.1
An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§ 4.2
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
§ 4.3
dreiDmedia ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder Entwicklungsdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§ 5. Kennzeichnung
§ 5.1
dreiDmedia behält sich vor, Urheberangaben und Impressums-Angaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und Emailadresse in seine Arbeiten einzubringen.
§ 6. Haftung
§ 6.1
dreiDmedia übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
§ 6.2
dreiDmedia verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Texte, Templates) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
§ 6.3
Die volle Verantwortung für die Publikation übernimmt der Auftraggeber mit Abnahme der Arbeit. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler, die auf das Verschulden Dritter zurückzuführen sind.
§ 6.4
Die von dreiDmedia erbrachten Leistungen basieren i.d. Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
§ 6.5
dreiDmedia verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Graphiken, Bücher etc. sorgfältig zu behandeln. dreiDmedia haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
§ 6.6
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Graphiken, Websites, Filme, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen sowie Renderings entfällt jede Haftung von dreiDmedia.
§ 6.7
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dreiDmedia geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§ 6.8
Der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die von ihm im Internet bekannt gemachten Informationen und Dokumente nicht gegen das Urheberrecht, die gesetzlichen Bestimmungen und die guten Sitten verstoßen.
§ 6.9
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Bereitstellung im Internet zur Verfügung gestellten Text-, Bild-, Film- und Tonunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, dreiDmedia von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Kundenauftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen dreiDmedia erwachsen. dreiDmedia ist nicht verpflichtet, Aufträge und eingereichte Unterlagen zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Werden nicht rechtzeitig sistierte Dokumente im Internet veröffentlicht, so stehen dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen dreiDmedia zu.
§ 6.10
Der Auftraggeber hält dreiDmedia von allen Ansprüchen aus Verstößen der in seinem Auftrag im Internet oder auf Veranstaltungen veröffentlichten Dokumente gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht frei.
§ 6.11
Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet dreiDmedia bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
§ 7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
§ 7.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. dreiDmedia behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§ 7.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann dreiDmedia eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann dreiDmedia auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
§ 7.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an dreiDmedia übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber dreiDmedia von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 8. Datenschutz
§ 8.1
Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Bürogemeinschaft dreiDmedia, vertreten durch die Unternehmer Torsten Conrads und Manuel Wittmann.
§ 8.2
Hinweis: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass dreiDmedia nach näherer Maßgabe der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten des Kunden sowie gegebenenfalls seiner bei der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertragsverhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.
§ 8.3
Weitergabe der Daten an Behörden: Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist dreiDmedia berechtigt, Auskunft an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen.
§ 8.4
Auskunft über gespeicherte Daten: dreiDmedia erteilt dem Kunden auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Kunden auch elektronisch erteilt werden.
§ 9. Schlussbestimmungen
§ 9.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis beider Vertragspartner ist Hannover. Die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart.
§ 9.2
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.